Diebstahl der ‘Gerechten Richter’ Posts

Der Fall ‘Gerechte Richter’.

panrrklein

 

12 september 2016. Lucas Mariën.

 

“Der berühmteste Bilderdiebstahl aller Zeiten.” (Albert Camus)

In der Nacht zum 11. April 1934 wurden zwei Seitenflügel des Genter Altars gestohlen, des Hauptwerks Jan van Eycks. Der/ die Täter hatte(n) sich am Vorabend in der KathedraleSint-Baafs einschließen lassen. Bei  den gestohlenen Tafeln handelte es sich um eine grau-in-grau Malerei, Johannes den Täufer darstellend, und um die Gerechten Rich­ter. Der Diebstahl erregte weltweites Auf­sehen. Auch die Umstände, die Virtuosität mit welcher das Unterneh­men durchgeführt wurde, der Hauch des Mysteriösen, der der Affäre anhaftete, und natürlich der unschätzbare Wert der Tafeln.

Vor allem in Deutschland kam es zu einer regen Anteil­nahme.

Das  deutsche Interesse an Van Eyck war seit der Goethe­zeit stetig gewachsen. Es war Goethe, der dessen eigentliche Bedeutung als erster erkannt hat. Er sah in Van Eyck den Vorreiter einer neuen Kunst nach dem Mittelalter und den Urheber eines Paradigmenwechsels, einer neuen Definition der Begriffe Kunst und Mensch. Van Eyck, sagte Goethe, sei die Achse worauf sich die ältere Kunst in die neue dreht [1]. Er verursache dadurch eine völlige Umwälzung der Kunst. Zum ersten Mal interessiere ein Künstler sich für so etwas wie Individualität: Alle Personen sind vollkommen Porträt. Sein Gefühl für Farbe hatte ihm die Natur verliehen. Er erhob den Schein der Tafel weit über alle Erscheinung der Wirklichkeit. Und schließlich male er nach Gesetzen.

Weil Flandern damals zum Heiligen Römischen Reich gehörte, stand in der Galerie der großen Deutschen im Walhalla zu Regensburg die Büste Jan van Eycks neben der von Kant, Beethoven und Goethe.

 

Dagegen interessierte sich das Kapitel der Genter Kathedrale im neunzehnten Jahrhundert kaum für den Maler. Roch doch sein Altar nach dem Reisigbündel. Zumindest wurde dessen Orthodoxie immer angezweifelt. Aber vielleicht war es am Ende doch einfach nur Ahnungslosigkeit, weshalb die Seitentafeln 1816 verkauft wurden. Sie gelangten nach Berlin und wurden – komplettiert mit guten Kopien der fehlenden Tafeln – der Stolz des Kaiser Friedrich-Museums.

Nach dem Ersten Welt­krieg forderte Belgien die Originale zurück als Ersatz für die im Krieg erlittenen Verluste. Und Artikel 247 des Versailler Vertrags bestimmte tatsächlich die Rückgabe. Die Kunstwissenschaft und das weltweite Interesse für den Altar hatten auch in Belgien das Bewusstsein für den Wert geschärft.

Die belgischen Ermittlungen in Sachen Diebstahl der Gerechten Richter verliefen 1934 im Sande. Die Polizei wurde boykottiert und von den höchsten richterlichen Instanzen des Landes hinters Licht geführt.

Dass der Fall GR nicht ganz vertuscht werden konnte, verdanken wir dem deutschen Oberleutnant Henry Koehn, der nach der Besetzung Belgiens 1940, eine neue Untersuchung einleitete. Der Bericht, den er 1942 über seine Nachforschungen verfasste, gibt einen Eindruck der Schwierigkeiten, denen er dabei begegnete.

 

Henry Koehn: Aus seinem Bericht über die bisher getätigten Nachforschungen nach der gestohlenen Tafel Die Gerechten Richter vom Genter Altar der Brüder Van Eyck.

…hat der Unterzeichnete die gesamten Gerichtsakten durchgearbeitet, die bis zur Einstellung des Verfahrens am 2. März 1937 sich angehäuft haben. Von ganz besonderem Wert (…) sind dabei Niederschriften eines Arsène Goedertier von Wetteren, der als der eigentliche Täter anzusehen ist. Wenn auch noch nicht endgültig feststeht, ob er der Dieb ist, so ist er jedenfalls derjenige, der die beiden Tafeln in Händen hatte und in 13 Briefen an den Bischof über deren Rückgabe (…) unterhandelte. Er ist am 25. November 1934 gestorben, hat im Augenblick seines Todes sich als Absender der genannten Briefe erklärt, deren Kopien in seinem Schreibtisch auch gefunden wurden. Wie auch aus den Briefen zu ersehen ist, hat er ausgesagt, dass er der Einzige auf der Welt ist, dem das Versteck der Gerechten Richter bekannt ist.

Auf Grund der Gerichtsakten sind vom Unterzeichneten mit nahezu allen zur Sache einschlägigen Personen Unterredungen geführt worden. Es galt dabei vor allem ein Bild der Person Arsène Goedertier zu gewinnen und Handhaben zu erlangen, die zur Auffindung des Bildes führen konnten. Die Besprechungen waren um so wichtiger, da von Seiten des Gerichts merkwürdigerweise zahlreiche Hauptpersonen überhaupt nicht oder nur inoffiziell gerichtlich verhört worden sind.

Bei den Nachforschungen des Unterzeichneten hat sich immer wieder bestätigt, dass die Untersuchungen, und zwar sowohl die Verhöre wie auch die praktische Nachsuche selbst, von Seiten des Gerichts unzulänglich durchgeführt worden sind. Diese Tatsache ist von zahlreichen maßgeblichen Persönlichkeiten dem Unterzeichneten gegenüber ebenfalls ausgesprochen worden. Es hat weder auf der Seite des Gerichts (einschließlich des Procureurs des Königs), noch der Kirche (bei dieser am allerwenigsten) noch sonstwo eine Person gegeben, die über die Gesamtlage unterrichtet war. Es sei dazu nur bemerkt, dass der Kommissar Luysterborgh von der Gerichtspolizei in Gent, der die Nachforschungen zur Hauptsache anstellte, nur teilweise Einblick in den Inhalt der Briefe und sonstige Hinterlassenschaften Arsène Goedertiers bekommen hat. Es steht fest, dass das Gericht bei den Verhandlungen höchst ungeschickt gehandelt hat, dass es durch wiederholter [unlesbar: Inkonsequenz?] dessen Vertrauen enttäuschte und die Verbindung mit ihm schließlich ganz verloren hat. So erklärt es sich, dass das Verfahren schließlich ganz zum erliegen kam und am 2. März 1937 [unlesbar: 1 oder 2 Wörter] eine dazu noch widerspruchsvolle Erklärung eingestellt wurde. Seither hat kein Mensch mehr eine Hand gerührt, obwohl der Diebstahl beim Volk über lange Zeit hinweg noch Tagesgespräch blieb.

Auch Außenstehenden muss das alles um so unverständlicher erscheinen, da der Genter Altar das Hauptwerk der frühen flämischen Malerei ist und auf Grund seines Kunstwertes, wie auch der universalen Darstellung seiner bildlichen Motive eine Verbundenheit mit dem Volk erlangt hat, wie kein anderes. (…)
Brüssel, 14. Oktober 1942.

[Unterschrieben:] H. Koehn.

 

 Soweit zu Koehns Akte.

Wer aber hat den Oberleutnant beauftragt – wenn er überhaupt einen Auftrag hatte? Koehns Untersuchung ist fast genau so merkwürdig wie alles andere an diesem Fall. Hatte er diesbezügliche Befehle vom Propagandaminister Joseph Goebbels empfangen, wie der frühere Genter Polizeichef Mortier in einem Buch zu dem Fall behauptet?

In einem 1991 erschienenen Buch, “Mysteries van het Lam Gods” , entwirft Patrick Bernauw ein Szenario, wie er es nennt, nach dem die Gerechten Richter  von den Nazis gestohlen sein könnten. Er konstruiert eine Operation der SS-Organisation Ahnenerbe, wobei er seine Vermutungen nur auf den Gral-Aspekt des Altars gründet. Auch Koehn wäre ein Mitarbeiter der SS gewesen. Bestimmte Nazikreise hätten 1943, anlässlich des zehnten Geburtstags des Dritten Reiches, die Absicht gehabt, den Genter Altar als Geschenk des flämischen Volkes Hitler zu überreichen. Der Altar spielte in den esoterisch-okkulten Spekulationen von Heinrich Himmler und seiner Umgebung eine Rolle. Tatsache ist, dass der Altar eine Vorstellung des ewigen Jerusalems enthält, die gemalte Utopie einer idealen Ge­sellschaft oder eines Tausendjährigen Reiches, und dass sich in seiner Mitte ein Kelch befindet, der in den Augen der Liebhaber der Esoterik sehr wohl den Gral darstel­len könnte.

 

Jedenfalls wurden Koehns Ermittlungen nicht zu Ende geführt. Ende 1944 sei er unerwartet an die Ostfront versetzt worden, behaupten bestimmte Autoren. (Er wurde wegen Krankheit in den zivilen Bereich versetzt.)

 

 

 

[1]              Goethe: Kunst und Altertum am Rhein und Main, Hamburger Ausgabe XII, S. 158 f. Folgende Zitate ebd.